Dr. Oliver Melber, Rechtsanwalt aus Karlsruhe, klärt auf über das Thema der Testamentsvorstreckung, die nach dem deutschen bürgerlichen Gesetzbuch ein geregeltes Amt eigener Art ist, d. h. beispielsweise in der Konsequenz, das die Erben dem Testamentsvollstrecker keine Weisungen erteilen können.

Weitere wichtige Fakten zum Thema Testamentsvollstrecker erfahren Sie hier im Audio-Interview mit Dr. Oliver Melber:

 

Typische Fehler von Testamentsvollstreckern

  1. Umgang mit seiner eigenen Verfügung
  2. Er nimmt den Nachlass nicht rechtzeitig oder nur unvollständig in Besitz
  3. Auflehnung gegen den Willen des Erblassers

Zur Person:

Dr. Olivier Melber ist Partner bei der Anwaltskanzlei Caemmerer Lenz (www.caemmerer-lenz.de), die seit 73 Jahren in Karlsruhe und Basel etabliert und bereits in der dritten bzw. vierten Generation inhabergeführt wird. Mit mehr als 40 Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberatern liegt der Schwerpunkt in allen Rechtsgebieten des Privat- und Wirtschaftsrecht.

Dr. Melber selbst ist Spezialist für Gesellschaftsrecht, Unternehmensnachfolge und Testamentsvollstreckungsrecht.


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Alexander Bräuer
Senior Private Banker

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