In aller Ruhe alt werden
Das Leben verläuft nicht immer geradlinig. In jeder Lebensphase können wichtige Themen anstehen, die große Entscheidungen erfordern. In solchen Momenten ist es gut zu wissen, dass man sich auf die Begleitung seiner Bank verlassen kann. Um Sie und Ihre Nächsten auf alle Lebensphasen bestmöglich vorzubereiten, haben wir die wichtigsten Tipps und Informationen rund um folgende Themen für Sie zusammengestellt:
- Vollmachten und Testament
- Schwere Krankheit und Handlungsunfähigkeit
- Wichtige (Bank-) Unterlagen
- Warum auch junge Menschen den Ernstfall regeln sollten
- Besonderheiten für Unternehmer
Teil 1: Vollmachten und Testament
Haben Sie schon für den Notfall vorgesorgt?
Und das meinen wir nicht nur finanziell. Vielmehr geht es um folgende Fragen: Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie das nicht mehr können?
Nehmen wir an, Ihnen geschieht völlig unerwartet etwas und Sie sind nicht mehr handlungsfähig.
Viele glauben, dass Ehegatten oder Kinder automatisch befugt sind, in Ihrem Interesse zu entscheiden. Das ist aber nicht so. In einem solchen Fall würde das Gericht einen Betreuer bestimmen. Jahr für Jahr kommt das um die 200.000 Mal vor. Das kostet Zeit und Geld und ist unter Umständen gar nicht erforderlich.
Legen Sie fest, wer im Notfall für Sie entscheidet
Setzen Sie eine Vorsorgevollmacht auf und bestimmen Sie, wer sich im Notfall um alles kümmern soll. Es kann sinnvoll sein, mehrere Personen zu bevollmächtigen – etwa den Ehepartner und die erwachsenen Kinder, für den Fall, dass jemand unerwartet ausfällt. So ist im Notfall immer einer erreichbar. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung von Vorsorgeurkunden in das Zentrale Vorsorgeregister zu stellen. Es findet jedoch nur eine Registrierung, keine Aufbewahrung statt. Wenn Sie mehreren Menschen eine Vorsorgevollmacht erteilen, müssen Sie festlegen, ob jeder Bevollmächtigte allein handeln kann oder ob nur alle gemeinsam entscheiden dürfen. Müssen alle gemeinsam entscheiden, sichert das zwar das Vier-Augen-Prinzip, es ist im Alltag aber nicht praktikabel. Sie können auch regeln, dass nur bei bestimmten Fragen, zum Beispiel der Unterbringung in einem Pflegeheim, die Bevollmächtigten gemeinsam entscheiden müssen – und ansonsten alleine.
Unser Tipp: Wer eine Vollmacht hat, kann damit sofort für Sie Entscheidungen treffen. Bestimmen Sie deshalb nur Personen, denen Sie wirklich vertrauen
Sie haben Interesse an einer Vorsorgevollmacht und fragen sich, was Sie veranlassen müssen? Sprechen Sie uns an, gerne stellen wir Ihnen das richtige Formular zur Verfügung oder stellen für Sie den Kontakt zu einem externen Experten im Bereich „Testamentsrecht“ her.
Warum es Sinn machen kann einen Familienstammbaum zu erstellen
Es ist immer wieder zu lesen, dass die Nachfolge durch die gesetzliche Erbfolge bereits ausreichend geregelt ist. Aber dennoch empfehlen wir zu überprüfen, ob diese überhaupt dem eigenen Wunsch entspricht. Beispielsweise ist nicht vorgesehen, dass der Ehegatte das gesamte Vermögen erbt. So kann der Fall eintreten, dass er oder sie sich das Erbe mit anderen Verwandten teilen muss. Wir empfehlen deshalb die Erstellung eines Familienstammbaums um einen Überblick über die Nachlass-Situation zu bekommen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter, einen Stammbaum auf Basis eines speziell von uns erstellten Modells zu aufzubauen, sprechen Sie uns an!
Sind die Wünsche des Erblassers einmal klar definiert worden, empfiehlt sich die Anfertigung eines Testaments. Neben der Entscheidung, ob es sich um ein handgeschriebenes oder vom Notar erstelltes Testament handeln soll, gibt es noch weitere Faktoren zu berücksichtigen:
- Einbindung von Verwandten im Falle von Kinderlosigkeit
- Besonderheiten bei Eheleuten mit unterschiedlichen Nationalitäten
- Vorzeitiger Todesfall des jeweils anderen Ehepartners und die Auswirkung auf das Testaments der überlebenden Ehepartners
- Einfluss auf die Erbquote bei Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft
- Ausschlagung der Erbschaft
- Die anzuwendenden Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad und die jeweils verschiedenen Erbschaftssteuerklassen
Lesen Sie in Kürze im Teil 2: Schwere Krankheit und Handlungsunfähigkeit